Betriebliche Altersvorsorge im Wandel: Darauf haben Arbeitgeber zu achten

Sowohl die gesetzliche als auch die private Altersvorsorge unterliegen dem demografischen Wandel. Über die Hälfte der über 60jährigen in Deutschland macht sich Sorgen um ihre Zukunft. Dabei gilt es nicht nur, sich auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Auch die betriebliche Altersvorsorge spielt eine immer größere Rolle für viele Arbeitnehmer. Dementsprechend können Arbeitgeber ihren Angestellten eine große Last von den Schultern nehmen.

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger für Betriebe?

Schon längst hat der gute, alte Sparstrumpf ausgedient. Die meisten Menschen achten auf Fonds, Aktien, ETFs oder andere Anlagemöglichkeiten. Wer Geld anlegen will, kann heutzutage viele Optionen ausschöpfen. Viele Interessierte möchten für den Ruhestand vorsorgen und sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen, deren Niveau in den vergangenen Jahren stetig gesunken ist. In diesem Zusammenhang kann die betriebliche Altersvorsorge interessant sein.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um einen Absicherungsmaßnahme, die neben der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt wird. Arbeitnehmer bieten demnach ihren Angestellten an, einen Teil ihres Einkommens zusätzlich für die Rente zurückzulegen. Es stellt somit eine zusätzliche Sparmaßnahme dar, bei der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen wertvollen Beitrag leisten. Dabei haben Minijobber, Auszubildende, Teilzeit- und Vollzeitkräfte einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Das bedeutet, dass Arbeitgeber ihrem Personal eine zusätzliche Altersvorsorge zur Verfügung stellen müssen und einen Teil des Bruttoeinkommens dafür einsetzen. Selbstverständlich dürfen sich Arbeitgeber auch an den Beiträgen beteiligen. Eine finanzierte Betriebsrente, die allein vom Arbeitgeber zu tragen ist, gibt es hingegen nicht.

Hinweis: Unternehmen, die ihrer Belegschaft diese Art der Altersvorsorge verwehren, können Anspruch auf Schadensersatz fordern.

Wie hoch sind die Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge?

Die Höhe der Beitragssätze für die betriebliche Altersvorsorge sind im Betriebsrentengesetz verankert. Dieses hält fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss von rund 15 Prozent für die betriebliche Altersvorsorge zukommen zu lassen. Natürlich dürfen Arbeitgeber diese Zuschusshöhe überschreiten. Zu bedenken sind jedoch nicht nur die Höhe der Beiträge, sondern auch die Anzahl der Mitarbeiter, Laufzeit des Rentenplanes sowie zu erwartende Renditen. Mithilfe von einem Pensionsfond, einer Direktversicherung oder einer Rentenkassen gelingt es, steuerliche Vorteile für die Mitarbeiter zu erwirken. Somit kann die Belegschaft durchaus entspannter in die Zukunft blicken.

Tipp: Unternehmen legen im Vorfeld fest, über welche Versicherungsgesellschaft oder Kasse die betriebliche Altersvorsorge laufen soll. Sie übernehmen zudem sämtliche Vertragskonditionen und Zusatzleistungen, wenn diese anfallen sollten. Unternehmen, die keine Versicherung oder Kasse vorschlagen, sprechen sich mit den Angestellten ab.

Was ist bei der betrieblichen Altersrente wichtig zu beachten?

Obwohl erste betriebliche Vorsorgemaßnahmen schon vor rund 200 Jahren entstanden sind, hat sich die Altersrente in Betrieben im Laufe der Zeit immer wieder gewandelt. Im Fokus steht vor allem der Arbeitnehmer, der mittlerweile ein Mitspracherecht hat. Es ist daher nötig, dass das Unternehmen zusammen mit seinem Personal genau analysiert, welche Anforderungen die bAV haben sollte. Hier kann ein Rentenplan zum Einsatz kommen, der offenlegt, welche Optionen für beide Seiten finanziell tragbar sind.

Zudem sind kompetente Versicherungspartner zu suchen, die bei der Verwaltung der Altersvorsorge zuverlässig zur Seite stehen. Die Experten helfen, die passende Anlagestrategie zu finden und gleichzeitig rechtliche Ansprüche sowie Anforderungen zu bedenken.

Die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge sorgt nicht nur dafür, dass ein Unternehmen für Mitarbeiter interessanter erscheint. Sie kann auch die Mitarbeiterbindung und die Personalzufriedenheit fördern. Für einen Betrieb stehen inzwischen viele Anlageklassen zur Verfügung. Dabei ist abzuwägen, welche Art von Anlage attraktiv erscheint, damit die Betriebsrente sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rentabel ist und in Zukunft bleibt.